Allgemeine Geschäftsbedingungen von Rainbow Unicorn für die Erbringung von Agenturleistungen
Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Rainbow Unicorn, Anna Niedhart & Christian Reich GbR, Anklamerstraße 50, 10115 Berlin („Rainbow Unicorn“) im Auftrag seiner Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Auftrages mit Kunden von Rainbow Unicorn. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von Rainbow Unicorn schriftlich anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden seitens Rainbow Unicorn nicht ausdrücklich widersprochen wurde
Der konkrete Umfang eines Auftrages, der von Rainbow Unicorn für einen Kunden erbracht wird, wird mit Einzelaufträgen (z.B. bestätigter Kostenvoranschlag) abgerufen. Diese AGB gelten ergänzend zu solchen Aufträgen. Bei Differenzen zwischen diesen AGB und einem Auftrag gilt der Inhalt des jeweiligen Auftrages.
Rainbow Unicorn erbringt seine Leistungen im Rahmen eines konkreten Auftrages auf Basis von Briefings, die vom Kunden an Rainbow Unicorn übergeben und erläutert werden. Das Briefing stellt für Rainbow Unicorn die verbindliche Arbeitsgrundlage dar. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Beschlussbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
Allgemeine Zusammenarbeit
Rainbow Unicorn übergibt innerhalb von drei Werktagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Beschlussberichte. Diese sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei Arbeitstagen schriftlich widersprochen wird. In Eilfällen kann eine kürzere Frist vereinbart werden.
Erteilt Rainbow Unicorn im Rahmen der an Rainbow Unicorn von einem Kunden erteilte Aufträge an Dritte (z.B. Duckereien, Modelle tec.), erfolgt dies im Auftrag und Namen und auf Rechnung des Kunden. Die Bezahlung des Dritten erfolgt direkt durch den Kunden und nicht durch Rainbow Unicorn. Erfolgt die Beauftragung ausnahmsweise im Namen von Rainbow Unicorn, ist Rainbow Unicorn jederzeit berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Im Innenverhältnis handelt Rainbow Unicorn dabei im Namen und auf Rechnung des Kunden, auch wenn Rainbow Unicorn nach außen im eigenen Namen auftritt.
Für Aufträge zur Entwicklung und Ausarbeitung von Werbemit-teln an Dritte übermittelt Rainbow Unicorn einen Kostenvoran-schlag. Rainbow Unicorn beginnt mit der Beauftragung erst, wenn der Kostenvoranschlag vom Kunden genehmigt wurde. Verzögerungen und Kosten aufgrund von verspäteten Freigaben gehen dabei nicht zu Lasten von Rainbow Unicorn und werden vom Kunden erstattet.
Arbeitsunterlagen sowie alle im Zusammenhang mit einem Auftrag zugänglich werdenden Informationen über die jeweils andere Partei sind streng vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht nach dem vorstehenden Satz besteht nur dann nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen nachweislich allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der anderen Parteien allgemein bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder bei der anderen Partei bereits vorhanden sind. Die Geheimhaltungspflicht endet spätestens fünf Jahre nach Auftragsabschluss.
Mitwirkungsleistungen des Kunden
Der Kunde wird Rainbow Unicorn alle benötigten für die Ausführung des jeweiligen Auftrages notwendigen Informationen sowie sonstige für die Leistung von Rainbow Unicorn zur Verfügung stellen. Rainbow Unicorn darf sich auf die Richtigkeit dieser Informationen verlassen.
Der Kunde wird Rainbow Unicorn rechtzeitig in Form von Briefings über geplante Maßnahmen und die zur Verfügung stehenden Budgets sowie über Änderungen informieren. Wei-sungen an Rainbow Unicorn werden schriftlich erteilt.
Der Kunde wird seine Weisungen und Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf von Rainbow Unicorn nicht beeinträchtigt wird und Rainbow Unicorn in der Lage ist, Folgearbeiten pünktlich und ohne Mehrkosten und Qualitätseinbußen zu erbringen. Mehrkosten und Zeitverschiebungen aufgrund verspäteter Freigaben trägt der Kunde.
Vergütung
Von Rainbow Unicorn abgegebene „Angebote“ sind, soweit sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind, noch keine Angebote im Rechtssinne, sondern nur Einladungen an den Kunden, seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde das Angebot zuvor angefordert oder ob Rainbow Unicorn es auf eigene Initiative übermittelt hat. Der Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, sobald Rainbow Unicorn einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Diese Auftragsbestätigung kann binnen 14 Werktagen nach Erhalt des Auftrages erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, kommt ein Vertrag auch dadurch zustande, dass Rainbow Unicorn im Einvernehmen mit dem Kunden mit der Durchführung des Vertrages begonnen hat.
Der vereinbarte Auftragspreis ist verbindlich und beinhaltet nur Eigenleistungen von Rainbow Unicorn. Bei Änderungs- und Ergänzungswünschen ist für den Mehraufwand von Rainbow Unicorn eine gesonderte Vergütung zu zahlen. Nebenkosten (z.B. Fracht, Verpackung, Porto etc.) und Fremdleistungen werden dem Kunden ohne Aufschlag weiterbrechnet. Angemessene und übliche Reisekosten, die Rainbow Unicorn im Rahmen der Erfüllung des Auftrages entstehen, trägt der Kunde. Steuern, Abgaben an Verwertungsgesellschaften (VG Wort, GEMA etc.), nutzungsrechtliche Abgeltungen, Zollkosten sowie Künstlersozialversicherungsabgaben trägt der Kunde, auch wenn diese nachträglich erhoben werden.
Für alle Rechnungen von Rainbow Unicorn besteht ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungserhalt. Skonti werden nicht gewährt.
Nutzungsrechte
Bestehen an den im Rahmen eines Auftrages erbrach-ten Leistungen Urheberrechte oder sonstige Rechtspositionen, so richtet sich der Umfang der von Rainbow Unicorn auf den Kunden zu übertragenden Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen nach der jeweiligen Vereinbarung im Einzelfall und im Übrigen nach den Vorgaben von § 31 Absatz 5 UrhG. Etwaig von Rainbow Unicorn entstehenden Quelldateien sind nur dann von der Nutzungsrechteeinräumung umfasst, wenn dies im Fall von Individualprogrammierungen oder Corporate-Idendentity-Aufträgen im Einzelfall vorab explizit gebrieft bzw. vereinbart wurde.
Die Weiterübertragung oder Sublizenzierung der an den Kunden übertragenen Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Rainbow Unicorn; ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG innerhalb eines Konzerns sowie Vertriebspartner des Kunden.
Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht zur Ausführung freigegebene Entwürfe verbleiben bei Rainbow Unicorn. Nutzungsrechte gehen erst nach Ausgleich aller auf die jeweilige Leistung entfallenden finanziellen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Rainbow Unicorn vollständig auf diesen über.
Urhebernutzungs- und Leistungsschutzrechte an Fremdleistungen (Modelle, Fotografen, Regisseure usw.) werden nach Vorgaben des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung erworben. Rainbow Unicorn wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkenn-bar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des hiervon betroffe-nen Materials dem Kunden Kenntnis geben und eine Genehmi-gung einholen bzw. nach Weisung des Kunden handeln.
Rainbow Unicorn ist es gestattet, seine Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung und Teilnahme an Wettbewerben der Werbebranche zeitlich und räumlich unbeschränkt sowie unentgeltlich zu nutzen, sofern dadurch keine Geheimhaltungsinteressen des Kunden berührt werden.
Haftung
Die Haftung von Rainbow Unicorn, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten, d.h. solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf) sowie der Verletzung von Gesundheit, Leib und Leben. Die Haftung von Rainbow Unicorn, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schadens. Rainbow Unicorn haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn.
Rainbow Unicorn verpflichtet sich, die Rainbow Unicorn übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze der Werbebranche durchzuführen. Mit dieser Sorgfaltspflicht steht Rainbow Unicorn dafür ein, dass die von Rainbow Unicorn hergestellten Werbemittel und -maßnahmen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, sofern kein anderslautender Hinweis erfolgt ist; im Übrigen liegt die wettbewerbsrechtliche Haftung für eine rechtliche Zulässigkeit beim Kunden. Rainbow Unicorn wird den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare rechtliche Risiken hinweisen. Erachtet Rainbow Unicorn für die durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten, sofern der Kunde eine solche Prüfung nicht selbst veranlassen möchte.
Rainbow Unicorn haftet nicht für Werbeaussagen des Kunden bezüglich etwaiger Produkteigenschaften. Rainbow Unicorn haftet außerdem nicht für die Zulässigkeit einer Nutzung seiner Arbeitsergebnisse außerhalb des jeweiligen Auftragsgebietes oder für andere als vereinbarte Zwecke. Rainbow Unicorn haftet ebenfalls nicht für die Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- oder sonstige Schutzfähigkeit der von ihm erbrachten Leistungen. Im Rahmen der Entwicklung von Marken übernimmt Rainbow Unicorn keine abschließende Prüfung, veranlasst diese jedoch gerne für den Kunden, sofern dieser eine solche Prüfung nicht selbst vornehmen möchte.
Rainbow Unicorn stellt den Kunden von einer berechtigten Inanspruchnahme durch Dritte frei, deren Rechte entgegen Ziffer 6.2 verletzt wurden. Der Kunde stellt Rainbow Unicorn von eigenen sowie Ansprüchen Dritter frei, wenn Rainbow Unicorn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl Rainbow Unicorn dem Kunden seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen oder die Möglichkeit der Verletzung von Rechten Dritter mitgeteilt hat. Gleiches gilt für die Zulässigkeit der Bewerbbarkeit der Marken, Waren und/oder Dienstleistungen sowie der Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Kunden, soweit diese von ihm stammen. Der Kunde stellt Rainbow Unicorn von allen Ansprüchen von Urhebern und leistungsschutzberechtigten Dritten nach §§ 32, 32 a ff. UrhG frei, sofern diese von Rainbow Unicorn auf Weisung des Kunden beauftragt wurden. Eine Freistellung umfasst jeweils auch die Kosten für eine notwendige und angemessene Rechtsverteidigung der jeweiligen Partei.
Rainbow Unicorn haftet für seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen in vollem Umfang gemäß § 278 BGB. Für die ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen an Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen von Rainbow Unicorn zur Erbringung seiner Leistungspflichten aus dem jeweiligen Auftrag sind, übernimmt Rainbow Unicorn über die Rainbow Unicorn obliegende Auswahl- und Überwachungspflicht hinaus jedoch keine Haftung. Auf Verlangen wird Rainbow Unicorn jedoch alle Rainbow Unicorn etwaig zustehenden Scha-densersatzansprüche gegenüber Dritten an den Kunden abtreten und diesen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche angemessen unterstützen.
Ansprüche des Kunden gegen Rainbow Unicorn unterliegen einer Verjährung von zwölf Monaten.
Eine Aufrechnung des Kunden mit Ansprüchen von Rainbow Unicorn ist nur zulässig, sofern die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Rechte des Kunden aus oder in Zusammenhang mit dem Auftrag dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von Rainbow Unicorn abgetreten werden.
Zurückbehaltungsrechte, insbesondere hinsichtlich eines Herausgabeanspruchs des Kunden, kann der Kunde nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig gerichtlich festgestellter Forderungen geltend machen. Bei Meinungsverschiedenheiten der Parteien über die Auslegung und Durchführung eines Auftrages sowie die Auswertung der Leistung durch Rainbow Unicorn verzichtet der Kunde auf Maßnahmen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.
Lieferung
Von einer etwaigen Überschreitung der Liefertermine und -fristen wird der Kunde unter Angabe der Gründe und der mutmaßlichen Dauer benachrichtigt. Schadensersatz und Rücktritt setzen stets den fruchtlosen Ablauf einer zuvor gesetzten angemessenen Nachfrist voraus.
Der Lauf der Fristen wird gehemmt, wenn nach Erteilung des Auftrages vorgebrachte Änderungswünsche des Kunden eine erhebliche Umdisponierung des Terminplanes verursachen. Rainbow Unicorn wird dies dem Kunden mitteilen und mit ihm einen neuen Termin abstimmen.
Erfüllungsort ist, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, der Sitz von Rainbow Unicorn. Die Lieferung an einene anderen Ort wird von Rainbow Unicorn auf Kosten und Gefahr des Kunden durchgeführt.
Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Öffentliche Ingebrauchnahme und/oder Zahlung der entsprechenden Leistung seitens des Kunden stellen eine Abnahme dar. Der Abnahme steht es außerdem gleich, wenn der Kunde das abnahmefähige Werk nicht, sofern nicht im Einzelfall eine abweichende Frist gesetzt bzw. vereinbart wurde, innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nach Lieferung abnimmt.
Mangelhaft sind nur grob unsachgemäße oder unsauber ausgeführte Lieferungen und Leistungen sowie solche, bei denen die gestellten Aufgaben und die gewünschte Gestaltung gänzlich außer Acht gelassen und/oder von Weisungen grob abgewichen worden ist oder die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Produktionsbedingte Mindermengen stellen keinen Mangel dar.
Rainbow Unicorn wird alle Unterlagen des Kunden für die Dauer von zwölf Monaten nach Lieferung aufbewahren und anschließend auf Wunsch dem Kunden zur Verfügung stellen. Sollte der Kunde den Wunsch zur Aushändigung der Unterlagen nicht vor Ablauf der zweijährigen Frist schriftlich oder in Textform äußern, ist Rainbow Unicorn berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.
Beendigung
Rainbow Unicorn kann insbesondere dann vom Auftrag zurücktreten oder den Auftrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrages dadurch in Frage gestellt ist, dass der Kunde seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat, der Kunde seinen Geschäftsbetrieb oder einen wesentlichen Teil seines Geschäftsbetriebes eingestellt hat oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung von Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag erfolglos geblieben sind. Gleiches gilt, sofern ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt und außerordentliche Kündigung bleiben unberührt. Eine Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen.
Im Falle der Beendigung des Vertrages werden alle mit Genehmigung des Kunden geschlossenen Verträge von Rainbow Unicorn ordnungsgemäß abgewickelt, abgerechnet und vom Kunden vergütet.
Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende oder ergänzende individualvertragliche Regelungen zu diesen AGB oder des erteilten Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gelten ausschließlich für den jeweiligen Auftrag. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder des Auftrages unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der AGB oder des Auftrages im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Gerichtsstand ist Berlin, es sei denn, dass vom Gesetz zwingend ein anderer Ort vorgeschrieben ist. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern nach diesen AGB ein Schriftformerfordernis besteht, ist dieses auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt, ausgenommen jedoch bei Kündigungen (Ziffer 8.1) owie Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (Ziffer 9.1), die stets dem Schriftformerfordernis entsprechend § 126 Absatz 2 BGB zu erfolgen haben.
Diese AGB haben den Stand: 01.12.2018
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